Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des NABU Regionalverbandes Oranienburg e.V. auf der Mitgliederversammlung am 05.11.2022
Der Auszug des Berichtes bezieht sich auf Oktober 2021 bis Septem-ber 2022 und gliedert sich in Angaben zum Arten- und Biotopschutz sowie zur Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit.
- Arten- und Biotopschutz
Arbeiten im Rahmen der AG „Gebiets- und Artenschutz“:
Die Versammlungen 2021/22 im Rathaus Birkenwerder konnten coronabedingt nur teilweise durchgeführt werden. Die praktischen Arbeiten wurden individuell organisiert.
-laut AG - Arbeitsplan:
Jahresberichte für Schutzgebiete und Arten sowie Vorträge von Dr. Langemach zum Bestand u. Schutz des Schreiadlers und Frau M. Wagner zur Naturschutzarbeit der Grup-
pen im Großraum Birkenwerder / Hennigsdorf
-Brutvogel- und Tagfalter-Monitoring
-Artbetreuungen (Weißstorch, Kranich, Schrei-, See- und Fischadler, Turmfalken, Schleiereule, Rauch-, Mehlschwalben, Mauersegler, Lurche, Fledermäuse)
-Kontinuierliche Gebietsbetreuung (NSG „Kremmener Luch“, „Pinnower See“, „Lubowsee“, „Schnelle Havel“, „Tegeler Fließtal“, FND „Briesewiese“)
-spezielle Arbeitseinsätze:
Beschilderung, Sperrmaßnahmen, Biotoppflege und Wasserhaltung im NSG „Tegeler Fließtal“
Bechilderung der NSG „Lubowsee“ und „Pinnower See“
Sohlräumung des Grabens im Bereich „Neumannsloch“ im NSG „Kremmener Luch“
-geführte Exkursionen im NSG „Anklamer Stadtbruch“ und am Rhin im Bereich „Waller Kalklöcher“
Sicherung und Entwicklung von Feuchtbiotopen und Arten-
schutzmaßnahmen
-Pflegemahd „Sperberhofwiese“ erfolgte nach Einweisung vor Ort in der 4. Juliwoche 2022
-Mahdauftrag „Auwiese“ 2022 im NSG „Kr. Luch“ um die Verschilfung der Nasswiese zurück zu drängen
-Kontrolle und Steuerung der moorgerechten Wasserhaltung
im NSG „Kremmener Luch“
-Seit 2021 wurde die Nutzung der „Stauseen Neuholland“ als Fischteiche aufgegeben. Die Kontrolle und Sicherung
optimaler Wasserstände erfolgt seither durch wöchentliche Kontrollen des Zulaufes aus dem Vosskanal und Wartung der Überläufe zwischen den 4. Stauseen und in die „Schnelle Havel“ in enger Kooperation mit den Mitarbei-
tern des NP „Barnim“. Sicherung der Wasserhaltung im „Erlenbruch Neuholland“ durch Reparatur des Einlasses
-Regulierung der Stauhaltung am Hauptstau „Kavelgraben“
und der „Entenwerft“ im „FFH-Gebiet „Kreuzbruch“.
-Im Rahmen des Weißstorchschutzes in unserem Wirkungsbereich konnten 2022 34 Brutpaare durch R. Heigel registriert Er installierte in Kremmen mit Unterstützung der Feuerwehr eine neue Nisthilfe in der Wallstraße und reparierte eine defekte Nestunterlage bei der Feuerwehr. In Germendorf und Kremmen konnten Sturmschäden durch Abtragen der Nester beseitigt werden.
-Artenschutzmaßnahmen für Turmfalken, Schleiereulen und Flussseeschwalben konnten von N. Jänicke fortgesetzt werden.
-Im Forstrevier Krämerwald wurde die Reinigung und Kontrolle von ca. 100 Nistkästen durch Frau und Herrn Pelzl sowie Herrn Remek erledigt.
-In unserer Wildvogelhilfe bei Herrn R Heigel wurden 2022 76 Wildvögel aufgenommen und für 11 Singvögel den Findern Anleitung zur erfolgreichen Kurzpflege gegeben. Unter den ausgewilderten 69 Vögeln waren 8 aufgezogene Weißstörche und 4 Stare, die in fremde Bruten ausgesetzt und dort als Nestlinge angenommen wurden.
Die Fütterung der Vögel finanzierte der RV und erhielt mit Fischen von Anglern und Fleisch von Jägern wichtige Unterstützung.
2. Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit
- Zur Unterstützung der Oranienburger Gruppe „Friday for Future“ begleiteten wir die Klimastreiks mit unserem Infostand. Gemeinsame Bemühungen für die Verhinderung der Anlage eines Fahrradweges an der Fichteallee von Birkenwerder nach Brieseort halfen das Vorhaben zu stoppen.
- Unter Leitung von Frau I. Pelzl gestaltete und betreute unsere AG beim „Krämerwaldfest“ am 30.04.22 wieder eine naturschutzfachliche Ausstellung in Wolfslake. Auch unser Infostand mit dem „Vogelquiz“ war vor Ort.
- Der Infostand beim Frühlingsfest 2022 in Oranienburg – Eden, beim Dorffest in Wensickendorf und Gartenfest in der Kleingartenanlage „Einheit“ in Oranienburg konnte erfolgreich durch Frau J. Hebestreit und S. Behrendt betreut werden.
- Die Betreuung der AG „Naturschutz“ in der Grundschule Germendorf durch Frau Loth und Frau Konrad erfolgte wöchentlich bei stabiler Beteiligung der Kinder.
- Auf Initiative von Frau Hebestreit wurde ein Schaufenster des „Weltladens“ in Oranienburg zur Vorstellung des NABU RV Oranienburg e.V. ab 1. bis 28. Oktober 2022 mit Unterstützung von AG Mitgliedern werbewirksam gestaltet. Herzlichen Dank an die Naturfreundinnen J. Hebestreit, Cl. Köhler, N. Mahler und U. Sachse.
- Unser Flyer konnte durch Cl. Köhler und R. Heigel aktualisiert und neu gestaltet werden.
RESOLUTION | BIODIVERSITÄT- UND KLIMAKRISE
Beschlossen auf der Landesvertreterversammlung 2021
Biodiversität- und Klimakrise gemeinsam angehen – Artenschutz sicherstellen
1.
Beispiellose Veränderungen des Klimas und der Biodiversität, die durch menschliche Aktivitäten angetrieben werden, beeinflussen sich und bedrohen zunehmend die Natur, das Leben der Menschen, ihre Lebensgrundlagen und ihr Wohlergehen auf der ganzen Welt. Der Verlust der biologischen Vielfalt und der Klimawandel verstärken sich gegenseitig. Keines der beiden Probleme wird erfolgreich gelöst werden können, wenn nicht beide gemeinsam angegangen werden. Dies ist die Botschaft eines Workshopberichtes, der Mitte Juni 2021 von 50 der weltweit führenden Biodiversitäts- und Klimaexpert*innen veröffentlicht wurde.
Weiter führen die Wissenschaftler*innen aus, dass die Bewältigung der Probleme einen tiefgreifenden Wandel individueller und gemeinsamer Werte in Bezug auf die Natur erfordern – wie z. B. die Abkehr von der Vorstellung eines wirtschaftlichen Fortschrittes, der allein auf dem Wachstum des Bruttoinlandsproduktes basiert, hin zu einem Konzept, das die menschliche Entwicklung mit den vielfältigen Werten der Natur für eine gute Lebensqualität in Einklang bringt, ohne dabei die biophysikalischen und sozialen Grenzen zu überschreiten.
2.
Dass wirtschaftlicher Fortschritt schon jetzt überdacht und gesteuert werden muss, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimaurteil vom 24. März 2021 dargelegt. Darin wird ausgeführt, dass der objektivrechtliche Schutzauftrag des Artikels 20a Grundgesetz die Notwendigkeit einschließt, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten.
Die Schlussfolgerung daraus lautet, dass wir unsere Lebensweise und unsere Lebensstile schon jetzt hinterfragen müssen, wenn wir diese Aufgabe nicht in unverhältnismäßiger Weise den nachfolgenden Generationen aufbürden wollen.
3.
Auch wenn es gelingt, Verbrauch und Belastung der natürlichen Lebensgrundlagen zu verringern, bleiben Zielkonflikte zwischen Schutz des Klimas und Erhalt der Biodiversität bestehen. Eine naturverträgliche Energiewende ist nur glaubwürdig und nachhaltig zu gestalten, wenn die rechtlichen Voraussetzungen des Naturschutzrechts eingehalten werden.
Im Bereich der Windkraft bedeutet dies, dass über das allgemeine Maß hinausgehende Gefährdungen von streng geschützten Vogelarten und von Fledermäusen bereits bei der Planung ausgeschlossen werden müssen. Technische Maßnahmen zur Reduzierung von Vogel- und Fledermausverlusten sind einzusetzen und auch an bestehenden Anlagen nachzurüsten. Windkraftanlagen im Wald werden abgelehnt. Zusätzlich können noch zu entwickelnde, großflächige Artenhilfsprogramme einen wichtigen Beitrag leisten, dem Rückgang der Arten entgegenzuwirken.
Das Maß der Inanspruchnahme von Natur und Freiraum durch Solarparks muss eingedämmt werden. Deshalb müssen Solaranlagen nicht nur bei Neubauten und auch bei Dachsanierungen in allen geeigneten Fällen gesetzlich zur Pflicht gemacht werden, sondern auch für Bestandsgebäude verpflichtend gemacht werden. Eine Steuerung der Ansiedlung von Solarparks ist anders als bei der Windkraft derzeit nicht möglich, prinzipiell steht die gesamte Agrarfläche zur Verfügung. Umso wichtiger ist der konsequente Ausschluss der Inanspruchnahme von Schutzgebieten einschließlich Landschaftsschutzgebieten gemäß § 26 BNatSchG und Natura 2000 - Gebieten durch Solarparks.
4.
Am 24.11.2021 haben die Ampelparteien ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Darin wird angekündigt, Hürden für den Ausbau der Erneuerbaren Energien aus dem Weg zu räumen. Es wird zwar ausgesagt, dass die Energiewende ohne den Abbau von ökologischen Schutzstandards forciert werden soll. An anderer Stelle heißt es aber: "Für unsere gemeinsame Mission, die Planung von Infrastrukturprojekten, insbesondere den Ausbau von erneuerbaren Energien, drastisch zu beschleunigen, wollen wir das Verhältnis von Klimaschutz und Artenschutz klären." Es wird angekündigt, die Nutzung von Ausnahmeregelungen im Bundesnaturschutzgesetz zu erleichtern. Der Individualschutz bei streng geschützten Vogelarten soll auf einen "Populationsschutz" ausgerichtet werden.
Veränderungen des Artenschutzes im Bundesnaturschutzgesetz, die dem EU-Recht zuwiderlaufen, lehnen wir ab. Es besteht die große Gefahr, dass versucht wird, die Klimakrise zu Lasten des Artenschutzes zu lösen.
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RESOLUTION | FORDERUNGEN ZUM WASSERRÜCKHALT
Landschaftswasserhaushalt in Brandenburg stärken
Trockene Gräben, Bäche und Flüsse in den Sommermonaten sowie eine Vielzahl selbst in den Wintermonaten ausgetrockneter
Kleingewässer zeigen deutlich die dramatischen Änderungen in der Landschaft durch den Klimawandel. Brandenburg weist seit
Jahren eine negative Bilanz bei der Grundwasserneubildung auf. Noch dazu ist durch die intensive land- und forstwirtschaftliche
Flächennutzung, den vielfältigen Gewässerausbau mit Begradigungen, den ausgedehnten Siedlungs- und Gewerbeflächen der
Wasserrückhalt in Brandenburg deutlich herabgesetzt. Extremereignisse wie Starkregen oder Dürre werden immer häufiger.
Daher wird es immer wichtiger, Wasserüberschüsse gezielt zurück zu halten, z.B. um Hochwasserspitzen zu puffern,
aber auch um eine ausreichende Wasserversorgung in den nachfolgenden Monaten und Jahren sicherzustellen.
Hauptaufgabe in diesem Zusammenhang bleibt die konsequente Abflussreduzierung und Verbesserung der Wasserspeicherung
in der Landschaft. Um unsere knappen und wertvollen Wasserressourcen zu schonen und zu verbessern,
fordert der NABU einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang.
Brandenburg muss umgehend die Anstrengungen zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes intensivieren!
Der NABU fordert daher:
Wasserverbrauch reduzieren!
- Moratorium für die Genehmigung weiterer Bewässerungsanlagen für ackerbauliche Kulturen,
bis eine fundierte Bewertungsgrundlage geschaffen wurde
- landesweite verbindliche Strategie zum zukünftigen Umgang mit Anträgen auf Wasserentnahmen
- Einführung und Kontrolle eines angemessenen Wassernutzungsentgeldes für alle Wasserentnahmen und alle Nutzer
- Überprüfung und ggf. Widerruf vorhandener Nutzungserlaubnisse für Grundwasserentnahmen zur Verringerung
des Grundwasserdefizits
Wasser in der Landschaft zurückhalten!
- Bei der Gewässerunterhaltung verstärkt Wasserrückhalt berücksichtigen und dies gesetzlich verankern.
- Stauanlagen in künstlichen Gewässern innerhalb von 10 Jahren Instand setzen und Übertragung der Bewirtschaftung an die
Wasser- und Bodenverbände, unabhängig vom Flächeneigentum
- Weiterentwicklung und finanzielle Aufstockung der Förderprogramme zur Wiedervernässung und vollständigen
hydrologischen Wiederherstellung von Moorflächen
- Streichung aller Subventionen für Entwässerungsmaßnahmen,
- Revitalisierung von Söllen und anderen Kleinstgewässern
- Rückbau von Gräben insbesondere in Wäldern, aber auch Wiederherstellung von ehemaligen Binneneinzugsgebieten
- Umbau von Nadelforsten in Mischwald- oder Laubwaldbestände deutlich verstärken
Solide Daten- und Arbeitsbasis schaffen!
- Erfassung aller Wasserentnahmen im Wasserbuch mit kumulativer Auswertung
- Erstellung einer einzugsgebietsbezogenen Wasserhaushaltsbilanz unter Berücksichtigung der vorhandenen Entnahmen
- Prüfung der langfristigen Auswirkungen von Wasserentnahmen auf den mengenmäßigen und chemischen Zustand des
Grundwassers und den ökologischen Zustand der Oberflächengewässer
- intensive fachliche Beteiligung der Umweltverbände an der geplanten Niedrigwasserkonzeption des Landes,
auch kleinteilig einzugsgebietsbezogen
- Schulung/Qualifizierung der Mitarbeiter der Wasser- und Bodenverbände in Bezug auf klimaangepasste und ökologisch
verträglichere Gewässerunterhaltung
- ausreichendes Fachpersonal in allen Wasserbehörden